Arbeitsrecht
Ordentliche Kündigung Abfindung

Ordentliche Kündigung: Wie hoch ist die Abfindung?

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
4
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer ordentlichen Kündigung bestehen gute Chancen für eine Abfindung.
  • Um eine Abfindung zu erhalten, muss meistens eine Kündigungsschutzklage eingelegt werden. Erst dann sind Arbeitgeber bereit, eine Abfindung zu zahlen.
  • Wenn Sie eine ordentliche Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur 3 Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.

Wann besteht bei einer ordentlichen Kündigung ein Anspruch auf eine Abfindung?

Bei einer ordentlichen Kündigung wird eine Abfindung nur gezahlt, wenn im Anschluss noch ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird oder ein anderer Grund vorliegt, weshalb eine Abfindung gezahlt wird. In den folgenden Fällen besteht die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten:

  • Aufhebungsvertrag: Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, können Sie Kündigungsschutzklage einlegen. Auf diesem Weg können Sie überprüfen lassen, ob die Kündigung wirksam war. Arbeitgeber sprechen häufig unwirksame Kündigungen aus. Wenn Angestellte sich gegen eine Kündigung verteidigen, sind Arbeitgeber häufig bereit, eine (hohe) Abfindung zu zahlen, wenn Angestellte im Gegenzug bereit sind, der Aufhebung des Arbeitsvertrages zuzustimmen. Hintergrund ist, dass die Anforderungen an eine Kündigung sehr hoch sind, sodass Kündigungsschutzklagen sehr häufig Erfolg haben.
  • Gericht: Das Gericht kann eine Abfindung festlegen. Erforderlich ist dafür, dass eine Kündigungsschutzklage eingelegt wurde und die Kündigung unwirksam ist. Für den Angestellten muss es zusätzlich unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Die Abfindung hat das Ziel, den Angestellten dafür zu entschädigen, dass die Kündigung unwirksam ist.
  • Bestimmung durch Arbeitgeber: Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, wenn dieser nicht gegen die Kündigung vorgeht. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Abfindung, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung auf die Abfindung hinweist. Deshalb kann der Arbeitgeber steuern, ob er diese Abfindung anbieten möchte oder nicht.

Dazu kann sich der Anspruch auf eine Abfindung auch aus einem Sozialplan ergeben. Bei dem Sozialplan handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Unternehmen. Die Abfindung aus einem Sozialplan kommt selten vor.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung ist der gesetzlich vorgesehene Weg, einen Arbeitsvertrag zu beenden. Die ordentliche Kündigung hat die folgenden Eigenschaften:

  • Kündigungsfrist: Bei der ordentlichen Kündigung endet der Arbeitsvertrag erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist beträgt zwischen 2 Wochen und 7 Monaten, abhängig von der Betriebszugehörigkeit.
  • Kündigungsgrund: Der Arbeitgeber darf die ordentliche Kündigung grundsätzlich nur aussprechen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Als Kündigungsgründe kommen betriebsbedingte Gründe (z.B. die Schließung eines Standortes), personenbedingte Gründe (z.B. einem LKW-Fahrer wird der Führerschein entzogen) oder verhaltensbedingte Gründe (z.B. ein Angestellter weigert sich zu arbeiten) in Betracht. Ein Kündigungsgrund ist bei einer Kündigung nur erforderlich, wenn der Arbeitgeber mindestens 10 Angestellte hat und der Mitarbeiter, dem gekündigt werden soll, seit mindestens 6 Monaten für den Arbeitgeber arbeitet. Wenn Angestellte ihren Arbeitsvertrag kündigen möchten, muss kein Kündigungsgrund vorliegen.
  • Kündigungsschutz: Bestimmte, besonders schützenswerte Angestellte können nicht durch eine ordentliche Kündigung gekündigt werden. Vor ordentlichen Kündigungen geschützt sind Schwangere, Auszubildende, Betriebsratsmitglieder, Datenschutzbeauftragte usw.

Wann sind die Chancen für eine Abfindung bei einer ordentlichen Kündigung besonders hoch?

Die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, ist hoch. In circa 90 % aller Kündigungen erhalten Angestellte eine Abfindung. Hintergrund ist, dass die von Arbeitgebern ausgesprochenen Kündigungen sehr häufig unwirksam sind. Um eine Abfindung zu erhalten, müssen insbesondere die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • 6 Monate: Der Arbeitsvertrag muss seit mindestens 6 Monaten bestehen. Vorher ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, sodass die Anforderungen an eine Kündigung sehr gering sind.
  • 10 Mitarbeiter: Außerdem müssen für Ihren Arbeitgeber mindestens 10 Mitarbeiter arbeiten. Arbeiten weniger als 10 Mitarbeiter für ihren Arbeitgeber, ist das Kündigungsschutzgesetz wiederum nicht anwendbar.

Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, ist die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, hoch. Für die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, kommt es außerdem darauf an, aus welchem Grund die Kündigung erfolgt ist:

  • Betriebsbedingt: Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist die Wahrscheinlichkeit für eine Abfindung sehr hoch. Arbeitgeber machen sehr häufig Fehler im Rahmen der Sozialauswahl oder Arbeitgeber können nicht nachweisen, dass es keine andere Möglichkeit gibt, den Angestellten in einem anderen Bereich des Unternehmens einzusetzen.
  • Verhalten: Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, ein bisschen geringer. Insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine Kündigung zulässig. Liegt eine solche schwerwiegende Pflichtverletzung vor (z.B. eine Straftat), ist die Chance auf eine Abfindung gering.
  • Person: Bei einer personenbedingten Kündigung ist die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, höher als bei der verhaltensbedingten Kündigung. Es ist häufig möglich, Angestellte in anderen Bereichen des Unternehmens einzusetzen.

Wie hoch ist eine Abfindung bei einer ordentlichen Kündigung?

Die Höhe der Abfindung beträgt grundsätzlich ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Dabei handelt es sich allerdings um eine Faustformel, die nicht in jedem Einzelfall zutrifft. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ist der übliche Vorschlag von Richtern eine Abfindung in Höhe von 3 Brutto-Monatsgehältern. Außerdem können häufig Abfindungen verhandelt werden, die deutlich höher sind als ein halbes Brutto-Monatsgehalt.

Bei erfolgreichen Verhandlungen sind auch die folgenden Abfindungen möglich:

Übersicht möglicher Abfindungen in Abhängigkeit vom Bruttojahresgehalt und der Betriebszugehörigkeit in Jahren.
Brutto­jahres­gehalt Jahre der Betriebs­zugehörigkeit
1 2 3 4 5 6 7 8 9
2.000 € 3.000 € 6.000 € 9.000 € 12.000 € 15.000 € 18.000 € 21.000 € 24.000 € 27.000 €
2.500 € 3.750 € 7.500 € 11.250 € 15.000 € 18.750 € 22.500 € 26.250 € 30.000 € 33.750 €
3.000 € 4.500 € 9.000 € 13.500 € 18.000 € 22.500 € 27.000 € 31.500 € 36.000 € 40.500 €
3.500 € 5.250 € 10.500 € 15.750 € 21.000 € 26.250 € 31.500 € 36.750 € 42.000 € 47.250 €
4.000 € 6.000 € 12.000 € 18.000 € 24.000 € 30.000 € 36.000 € 42.000 € 48.000 € 54.000 €
4.500 € 6.750 € 13.500 € 20.250 € 27.000 € 33.750 € 40.500 € 47.250 € 54.000 € 60.750 €
5.000 € 7.500 € 15.000 € 22.500 € 30.000 € 37.500 € 45.000 € 52.500 € 60.000 € 67.500 €
5.500 € 8.250 € 16.500 € 24.750 € 33.000 € 41.250 € 49.500 € 57.750 € 66.000 € 74.250 €
6.000 € 9.000 € 18.000 € 27.000 € 36.000 € 45.000 € 54.000 € 63.000 € 72.000 € 81.000 €

Welche Auswirkungen hat die Abfindung?

Eine Abfindung muss vollständig versteuert werden. Entsprechend wird von der Abfindung ein wesentlicher Teil an Steuern abgezogen. Die beiden folgenden Hinweise sollten Sie bezüglich der Steuern und der Sozialversicherungen berücksichtigen:

  • Steuervorteil: Die Abfindung muss versteuert werden. Es gibt eine steuerliche Ausnahmeregelung, welche die Steuern auf die Abfindung leicht reduziert (sog. Fünftelregelung, § 34 EStG). Insgesamt unterliegt die Abfindung fast den gleichen steuerlichen Abzügen wie das normale Gehalt.
  • Sozialversicherung: Für die Abfindung fallen keine Kosten für die Sozialversicherungen an. Es müssen also keine Beiträge für die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt werden.
  • Arbeitslosengeld: Die Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld I nicht angerechnet. Allerdings kann eine Abfindung dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I vorübergehend ruht. Sofern wegen der Abfindung die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Wie müssen Angestellte vorgehen, um eine Abfindung zu erhalten?

Wenn Sie eine Abfindung erhalten möchten, müssen Sie grundsätzlich einen Aufhebungsvertrag abschließen. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es grundsätzlich erforderlich, Kündigungsschutzklage einzulegen. Dabei sollten Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Alle Ansprüche: Sie müssen im Blick haben, dass im Rahmen eines Aufhebungsvertrages in der Regel alle Ansprüche abgegolten werden. Wenn Sie noch Ansprüche auf die Bezahlung von Überstunden, Urlaubstagen oder Provisionen haben, sollten diese bei der Bemessung der Abfindung berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Erhalten Angestellte bei einer ordentlichen Kündigung eine Abfindung?
Angestellte erhalten bei einer ordentlichen Kündigung eine Abfindung, wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet oder das Gericht eine Abfindung festlegt.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer ordentlichen Kündigung?
Die Höhe der Abfindung beträgt ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
In welchen Fällen erhalten Angestellte eine Abfindung bei einer ordentlichen Kündigung?
Bei einer ordentlichen Kündigung erhalten Angestellte eine Abfindung, wenn sie einen Aufhebungsvertrag abschließen oder der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet.
Muss die Abfindung bei einer ordentlichen Kündigung versteuert werden?
Die Abfindung muss bei einer ordentlichen Kündigung wie normales Gehalt versteuert werden.
Wie die Abfindung bei einer ordentlichen Kündigung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Bei einer ordentlichen Kündigung wird die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Möglich ist lediglich eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

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