Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist möglich, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt.
  • Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitgeber mehrfach kein Gehalt bezahlt hat oder Angestellte zu einer Straftat auffordert.
  • Bei einer fristlosen Kündigung droht grundsätzlich keine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Was ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer?

Bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer wird der Arbeitsvertrag unmittelbar beendet. Die Kündigungsfrist bei einer Kündigung des Arbeitnehmers beträgt grundsätzlich 4 Wochen. Das bedeutet, dass bei einer Kündigung der Arbeitsvertrag für weitere 4 Wochen läuft. Während dieser Zeit muss der Angestellte weiterhin arbeiten. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer weiterhin Gehalt. Bei einer fristlosen Kündigung wird der Arbeitsvertrag unmittelbar beendet.

Was sind die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn eine so schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, dass es unzumutbar ist, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Entsprechend müssen die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen:

  • Wichtiger Grund: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Erforderlich ist ein schwerwiegender Grund, der das Arbeitsverhältnis nachhaltig beeinträchtigt und es unmöglich macht, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten.
  • Keine milderen Mittel: Die Kündigung muss alternativlos sein. Es darf kein Mittel zur Verfügung stehen, welches die Rechte des Arbeitgebers weniger beeinträchtigt und das Problem trotzdem löst. Wenn der Arbeitgeber beispielsweise das Gehalt nicht zahlt, kommt eine Kündigung erst in Betracht, wenn der Angestellte den Arbeitgeber zuvor abgemahnt hat.
  • Fristablauf unzumutbar: Im Rahmen einer Interessenabwägung muss geprüft werden, ob es für den Angestellten unzumutbar ist, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Entsprechend muss eine sehr schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegen, um zu rechtfertigen, dass es unzumutbar ist, abzuwarten. Im Rahmen der Interessenabwägung sind die Art und Schwere der Vertragsstörung zu berücksichtigen, der Grad des Verschuldens und ob zuvor andere Pflichtverletzungen aufgetreten sind usw. Dazu können auch weitere Punkte berücksichtigt werden, welche dies sind, hängt vom Einzelfall ab.

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Auch der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen. Auch bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist erforderlich, dass eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, die es unzumutbar macht, die Kündigungsfrist einzuhalten. In den folgenden Fällen kommt eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer in Betracht:

  • Steuern: Ein Arbeitgeber verstößt gegen seine steuerlichen Pflichten, indem er beispielsweise die Lohnsteuer nicht abführt.
  • Keine Beschäftigung: Wenn sich der Arbeitgeber nachhaltig weigert, den Arbeitnehmer zu beschäftigen, kommt eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers in Betracht.
  • Kein Lohn: Wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung erheblich in Verzug ist, können Arbeitnehmer den Vertrag fristlos kündigen. Dafür müssen allerdings mehrere Gehälter ausstehen und der Angestellte muss seinen Arbeitgeber zuvor abgemahnt haben.
  • Arbeitszeiten: Wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nachhaltig verlangt, unzulässig lange zu arbeiten, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Insbesondere die wiederholte Aufforderung, mehr zu arbeiten, als rechtlich erlaubt, stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Erforderlich ist insoweit allerdings, dass der Angestellte seinen Arbeitgeber zuvor abgemahnt hat.
  • Beleidigung: Eine schwerwiegende Pflichtverletzung kann daraus folgen, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten beleidigt. Die Beleidigung kann sich etwa auch daraus ergeben, dass dem Angestellten schlimme Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, obwohl diese nachweislich nicht von dem Angestellten begangen wurden.

In den folgenden Gründen liegt kein Grund vor, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt:

  • Wechsel: Der geplante Wechsel des Arbeitgebers rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Selbst bei einem deutlich höheren Gehalt ist es für den Angestellten zumutbar, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
  • Unberechtigte Kündigung: Eine vom Arbeitgeber erklärte, unberechtigte Kündigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung grundsätzlich nicht. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer beleidigenden Kündigungserklärung, kann der Angestellte selbst den Vertrag fristlos kündigen.

Wie muss eine fristlose Kündigung erklärt werden?

Die fristlose Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Das bedeutet, dass eine fristlose Kündigung nicht mündlich, per Mail oder WhatsApp-Nachricht erklärt werden kann. Es ist nicht erforderlich, in der Kündigung den Kündigungsgrund anzugeben. Außerdem sollten Sie die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Frist: Die fristlose Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Arbeitnehmer Kenntnis von den Umständen erlangt, welche die Kündigung rechtfertigen, § 626 Abs. 2 BGB.
  • Keine Begründung: Die fristlose Kündigung muss nicht begründet werden. Allerdings muss der Angestellte seinem Arbeitgeber die Kündigung gegenüber begründen, sofern der Arbeitgeber dies verlangt.

Sperre beim Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung des Angestellten

Bei einer fristlosen Kündigung von Angestellten selbst droht grundsätzlich keine Sperre beim Arbeitslosengeld. Wenn Angestellte selbst kündigen, erfolgt meistens eine Sperre beim Arbeitsamt. Durch die Eigenkündigung haben Angestellte die Arbeitslosigkeit selbst verursacht, sodass eine Sperre beim Arbeitslosengeld folgt. Allerdings erfolgt keine Sperre von Angestellten, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Ein Grund, welcher eine fristlose Kündigung rechtfertigt, führt auch dazu, dass keine Sperre beim Arbeitslosengeld erfolgt.

Zur Orientierung, in den folgenden Fällen liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung vor:

  • Lohnrückstand: Wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum die Löhne nicht gezahlt hat, liegt eine erhebliche Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber vor. Es kann Angestellten nicht zugemutet werden, zu arbeiten, wenn Sie im Gegenzug kein Gehalt erhalten.
  • Mobbing: Wenn Angestellte nachhaltig gemobbt werden, können Sie den Arbeitsvertrag ohne Sperre beim Arbeitslosengeld kündigen. Dafür reicht es allerdings nicht aus, dass ein einmaliger Streit vorliegt. Erforderlich ist vielmehr ein nachhaltiges, sozial inadäquates Verhalten.
  • Straftat: Die Aufforderung vom Arbeitgeber an einen Angestellten, eine Straftat zu begehen, stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. In einem solchen Fall liegt ein wichtiger Grund vor, welcher eine Kündigung rechtfertigt.

Ist es sinnvoll, den Arbeitgeber zuvor abzumahnen?

Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Kündigung wirksam ist, kann es sinnvoll sein, Ihren Arbeitgeber zuvor abzumahnen. Erfolgt auch nach einer Abmahnung eine weitere, schwerwiegende Pflichtverletzung, bestehen selten Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung. Andererseits bedeutet die Abmahnung für Angestellte, dass keine unmittelbare Kündigung möglich ist. Möchten Sie also Ihr Arbeitsverhältnis unmittelbar beenden, hilft Ihnen eine Abmahnung nicht weiter. Ob in Ihrem Fall eine Kündigung wirksam wäre, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von den Umständen in Ihrem konkreten Fall ab.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen eines neuen Jobs möglich?
Ein neuer Job für den Arbeitnehmer rechtfertigt keine fristlose Kündigung.
Aus welchen Gründen können Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung von Arbeitnehmer kommt etwa in Betracht, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt oder den Arbeitnehmer auffordert, eine Straftat zu begehen.
Können Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Arbeitnehmer können fristlos kündigen, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitgebers vorliegt.
Welche Konsequenzen hat eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Eine fristlose Kündigung führt dazu, dass der Arbeitsvertrag sofort endet.
Innerhalb welcher Frist müssen Arbeitnehmer die fristlose Kündigung erklären?
Arbeitnehmer müssen die fristlose Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach der Pflichtverletzung erklären.

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