Arbeitsrecht
Kündigungsfristen Öffentlichen Dienst

Kündigungs­fristen im Öffentlichen Dienst - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
03.10.2025
3
 Min. Lesedauer
  • Die Kündigungsfrist im Öffentlichen Dienst liegt zwischen 2 Wochen und 6 Monaten.
  • Die Kündigungsfrist ist von der Betriebszugehörigkeit abhängig und ob es sich um einen unbefristeten oder einen befristeten Arbeitsvertrag handelt.
  • Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit sind Angestellte im Öffentlichen Dienst unkündbar.

Wie lang ist die Kündigungsfrist im Öffentlichen Dienst?

Die Kündigungsfrist im Öffentlichen Dienst beträgt zwischen zwei Wochen und 6 Monaten. Die Länge der Kündigungsfrist wird dadurch beeinflusst, ob es sich um eine Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers handelt sowie von der Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfristen im Öffentlichen Dienst sind für den Arbeitgeber etwas länger als in der Privatwirtschaft. 

Wie lang ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst?

Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber beträgt im Öffentlichen Dienst zwischen zwei Wochen und 6 Monaten. Folgende Kündigungsfristen gelten für die Kündigung des Arbeitgebers bei unbefristeten Verträgen:

  • In den ersten 6 Monaten: 2 Wochen
  • 6 Monate bis zu einem Jahr: Ein Monat
  • Mehr als ein Jahr: 6 Wochen
  • Mehr als 5 Jahre: 3 Monate
  • Mehr als 8 Jahre: 4 Monate
  • Mehr als 10 Jahre: 5 Monate
  • Mehr als 12 Jahre: 6 Monate

Hinsichtlich der Berechnung der Dienstzeit kommt es nur auf den Start des Dienstverhältnisses an. Es ist also ohne Bedeutung, wenn der Angestellte die Tätigkeit zwischendurch unterbrochen hat (z.B. aufgrund einer Pause oder einer Elternzeit). Außerdem gibt es die Besonderheit, dass die Kündigung nur zu bestimmten Zeitpunkten zulässig ist:

  • Bis ein Jahr: Im ersten Jahr der Tätigkeit ist die Kündigung jeweils zum Monatsende möglich. 
  • Ab ein Jahr: Sobald die Beschäftigungsdauer mehr als ein Jahr beträgt, kann die Kündigung nur noch zum Quartalsende erfolgen. Das erste Quartal endet am 31. März, das zweite Quartal am 30. Juni, das dritte Quartal am 30. September und das vierte Quartal am 31. Dezember.

Beispiel 1: Ein Angestellter im Öffentlichen Dienst wird nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. Die Kündigung erfolgt am 5. April. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Somit endet die Kündigungsfrist am 17. Mai. Die Kündigung darf allerdings nur zum Quartalsende erfolgen. Deshalb endet das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni.

Beispiel 2: Ein Angestellter soll nach 8 Monaten gekündigt werden. Der Angestellte erhält die Kündigung am 15. Oktober. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, sodass die Kündigungsfrist am 15. November endet. Die Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen, sodass der Arbeitsvertrag am 30. November endet.

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei befristeten Verträgen im Öffentlichen Dienst?

Bei befristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und vier Monaten. Ausnahmsweise kommt eine Kündigung in Betracht, wenn der befristete Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten hat. Dazu muss ein sachlicher Grund für die Kündigung vorliegen (z.B. eine Pflichtverletzung des Angestellten). Folgende Kündigungsfristen gelten in einem solchen Fall:

  • In den ersten 6 Monaten: 2 Wochen
  • Nach 6 Monaten Beschäftigung: 4 Wochen zum Monatsende
  • Mehr als ein Jahr Beschäftigung: 6 Wochen zum Monatsende
  • Mehr als 2 Jahre Beschäftigung: 3 Monate zum Quartalsende
  • Mehr als 3 Jahre Beschäftigung: 4 Monate zum Quartalsende

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Eine fristlose Kündigung ist nur ausnahmsweise möglich. Bei einer fristlosen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Stattdessen kann der Arbeitsvertrag sofort beendet werden. Entsprechend sind allerdings auch die Anforderungen an eine fristlose Kündigung sehr hoch. Eine fristlose Kündigung kommt nur bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung in Betracht, wodurch eine weitere, vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich wird. Eine fristlose Kündigung ist etwa möglich, wenn ein Angestellter Waren aus dem Lager entwendet oder bei einem Kassierer, der Geld aus der Kasse stiehlt.

Wann sind Angestellte im Öffentlichen Dienst unkündbar?

Angestellte im Öffentlichen Dienst sind nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit unkündbar. Beamte können nicht gekündigt werden. Doch nicht nur Beamte, sondern auch normale Angestellte im Öffentlichen Dienst genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen, sind Angestellte im Öffentlichen Dienst unkündbar:

  • 40 Jahre: Angestellte müssen mindestens 40 Jahre alt sein.
  • 15 Jahre: Es müssen mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit vorliegen. Dabei werden allerdings auch Pausen (z.B. Elternzeit o.ä.) mit eingerechnet.
  • Westdeutschland: Die Klausel des Tarifvertrages gilt nur für Angestellte in Westdeutschland.

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber nur noch außerordentlich kündigen. Eine außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass eine erhebliche Pflichtverletzung (z.B. der Diebstahl von Eigentum der Öffentlichen Hand). vorliegt.

Nur mit einer außerordentlichen Kündigung kündbar sind außerdem bestimmte Angestellte (z.B. Schwangere oder Mitglieder der Personalvertretung).

Häufig gestellte Fragen

Wie sind die Kündigungsfristen für Angestellte im öffentlichen Dienst?
Die Kündigungsfrist für Angestellte im öffentlichen Dienst liegt zwischen 2 Wochen und 6 Monaten.
Was habe ich für eine Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst, wenn ich selber kündige?
Die Kündigungsfrist für Angestellte im öffentlichen Dienst liegt bei mindestens 2 Wochen und steigt mit steigender Betriebszugehörigkeit.
Wie ist die Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst?
Die Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst liegt zwischen 2 Wochen und 6 Monaten.
Können Angestellte im öffentlichen Dienst nur zum Quartalsende gekündigt werden?
Ab einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr können Angestellte im Öffentlichen Dienst nur zum Quartalsende gekündigt werden.
Wann können Angestellte im öffentlichen Dienst gekündigt werden?
Ab einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr können Angestellte im öffentlichen Dienst nur zum Quartalsende gekündigt werden.

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