Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist für Angestellte besser?
Das Wichtigste in Kürze:
- Angestellte, die den Job wechseln möchten oder eine hohe Abfindung erhalten möchten, sollten ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag annehmen.
- Arbeitgeber kündigen häufig Angestellte, erst wenn diese sich gegen die Kündigung verteidigen, bieten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit einer hohen Abfindung an.
- Eine Kündigung wird einseitig ausgesprochen, während eine Abfindung die Zustimmung vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer benötigt.
Wie unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Der Aufhebungsvertrag und die Kündigung sind zwei Möglichkeiten, einen Arbeitsvertrag zu beenden. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Aufhebungsvertrag besteht darin, dass die Kündigung einseitig durch den Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer erfolgen kann, während der Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraussetzt.
- Kündigung: Bei der Kündigung beendet der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer einseitig den Arbeitsvertrag. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen möchte, bedarf er hierfür einen Grund. Mögliche Gründe für eine Kündigung können sich aus dem Verhalten des Angestellten (z.B. regelmäßige Verspätungen), der Person (z.B. einem LKW-Fahrer wird der Führerschein entzogen) oder dem Betrieb (z.B. Schließung eines Standortes) ergeben.
- Aufhebungsvertrag: Alternativ zur Kündigung können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auch gemeinsam den Arbeitsvertrag beenden. Erforderlich ist dafür, dass ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Aufhebungsverträge werden besonders häufig abgeschlossen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag beenden möchte, allerdings kein Kündigungsgrund vorliegt. In solchen Situationen zahlen Arbeitgeber häufig eine Abfindung, damit der Angestellte dem Aufhebungsvertrag zustimmt.
Folgende Unterschiede bestehen zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung:
Wichtig: Der Aufhebungsvertrag und die Kündigung schließen sich nicht kategorisch aus. Es kommt häufig vor, dass Arbeitgeber zuerst eine Kündigung aussprechen. Wenn Angestellte dann gegen die Kündigung vorgehen, wird im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses ein Aufhebungsvertrag geschlossen.
Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag?
Der wesentliche Vorteil eines Aufhebungsvertrags für Angestellte besteht darin, dass häufig eine (hohe) Abfindung gezahlt wird. Dem Aufhebungsvertrag müssen sowohl der Angestellte als auch der Arbeitgeber zustimmen. Wenn kein Kündigungsgrund vorliegt, hat der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit, als eine Abfindung anzubieten, welche die Angestellten überzeugt. Entsprechend werden teilweise sehr hohe Abfindungen bezahlt. Neben einer möglichen Abfindung gehen mit einem Aufhebungsvertrag auch die folgenden Vorteile einher:
- Individuelle Gestaltung: Ein Aufhebungsvertrag bietet die Möglichkeit, die Beendigung des Arbeitsvertrages individuell zu gestalten. So besteht etwa die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag noch ein paar Monate weiterlaufen zu lassen oder auch den Arbeitsvertrag sofort zu beenden. Auch können teilweise attraktive Vereinbarungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden, Urlaubstagen usw. getroffen werden.
- Zustimmung: Ein Aufhebungsvertrag setzt Ihre Zustimmung voraus. Sie können also klare Grenzen ziehen und müssen nur solche Verträge annehmen, welche Ihre Interessen angemessen berücksichtigen.
- Keine Kündigung: Ihr Lebenslauf enthält bei einem Aufhebungsvertrag keine Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag ist häufig eine gesichtswahrende Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zu beenden. Wenn Sie etwa eine Pflicht verletzt haben (z.B. sind Sie trotz Abmahnung regelmäßig zu spät gekommen) kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Der Kündigungsschutzprozess ist für Arbeitgeber anstrengend. Deshalb bieten Arbeitgeber teilweise einen Aufhebungsvertrag an, wenn der Angestellte im Gegenzug die Aufhebung des Arbeitsvertrages akzeptiert. Zusätzlich ist in solchen Fällen das Arbeitszeugnis deutlich wohlwollender, als wenn es zu einem Kündigungsschutzprozess kommt.
Welche Vorteile hat eine Kündigung?
Wenn ein Arbeitsvertrag durch eine Kündigung beendet wird, gehen auch damit einige Vorteile einher:
- Kündigungsschutz: Angestellte genießen in Deutschland einen starken Kündigungsschutz. So können Angestellte nur unter sehr strengen Voraussetzungen gekündigt werden. Deshalb sind Kündigungen häufig unwirksam. Wenn Sie also eine Kündigung erhalten, sollten Sie diese unbedingt überprüfen lassen. In vielen Fällen ist die Kündigung nicht gerechtfertigt.
- Kündigungsfrist: Angestellte werden zusätzlich durch eine Kündigungsfrist geschützt. Auch bei einer wirksamen Kündigung endet der Arbeitsvertrag erst nach einigen Monaten. Bei einem Aufhebungsvertrag besteht keine solche Kündigungsfrist, sodass der Arbeitsvertrag auch sofort beendet werden kann.
- Arbeitslosengeld: Wird der Arbeitsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag beendet, erhalten Angestellte für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Bei der Kündigung besteht eine solche Sperre grundsätzlich nicht, sodass Angestellte sofort Arbeitslosengeld erhalten.
- Eigenkündigung: Wenn Angestellte den Arbeitsvertrag beenden wollen, hat die Kündigung den Vorteil, dass keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist.
Wann ist die Kündigung bzw. der Aufhebungsvertrag für Angestellte empfehlenswert?
Ob es für Angestellte sinnvoller ist, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen oder abzuwarten, ob der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, kann nicht pauschal beantwortet werden. Diese Frage stellt sich für Angestellte häufig, wenn Sie ein Angebot vom Arbeitgeber erhalten, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Die folgenden Aspekte sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen:
Folgende Aspekte sprechen für einen Aufhebungsvertrag:
- Hohe Abfindung: Wenn Arbeitgeber Personal abbauen möchten, allerdings keine Kündigungsgründe vorliegen, werden teilweise sehr hohe Abfindungen angeboten, um die Arbeitsverträge zu beenden. So hohe Abfindungen können häufig auch nicht im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen erzielt werden.
- Arbeitgeberwechsel: Angestellte, die ohnehin das Ziel haben, den Arbeitgeber zu wechseln, sollten das Angebot, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, annehmen. Bei einer Eigenkündigung erhalten Angestellte keine Abfindung.
Folgende Aspekte sprechen dafür, das Angebot abzulehnen und auf eine Kündigung zu warten:
- Verhandlung für hohe Abfindung: Wenn Ihnen der Arbeitgeber nur eine sehr niedrige Abfindung anbietet, kann es sinnvoll sein, das Angebot für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages abzulehnen. Liegen keine Kündigungsgründe vor, ist der Aufhebungsvertrag die einzige Möglichkeit für Ihren Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag zu beenden. Entsprechend sollten Sie geringe Angebote ablehnen und schauen, ob ein höheres Angebot kommt.
- Arbeitsplatz behalten: Angestellte, die ihren Arbeitsplatz behalten möchten, sollten ebenfalls das Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht annehmen. Insbesondere Angestellte mit besonderem Kündigungsschutz, z.B. Schwangere, Betriebsratsmitglieder oder Datenschutzbeauftragte, sind faktisch unkündbar. Auch normale Angestellte können nur ganz ausnahmsweise gekündigt werden und müssen sich somit wenig Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen.
Welche Regelungen enthält ein Aufhebungsvertrag?
Die wichtigste Regelung eines Aufhebungsvertrages besteht darin, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Wie eine Kündigung führt der Aufhebungsvertrag also dazu, dass der Arbeitsvertrag endet. Neben der Beendigung des Arbeitsvertrages sind die folgenden Klauseln bei einem Aufhebungsvertrag üblich:
- Arbeitsvertrag beenden: Die zentrale Klausel eines Aufhebungsvertrages ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Abfindung: Im Gegenzug für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten Angestellte in der Regel eine Abfindung. Die genaue Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. In den meisten Fällen liegt die Abfindung bei 0,5 bis 1,5 Monatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
- Zeitpunkt: Der Arbeitsvertrag wird in der Regel nicht sofort, sondern zu einem vereinbarten Zeitpunkt beendet. In Betracht kommt etwa eine Kündigung zum Monatsende. Teilweise vergehen auch mehrere Monate, bis der Arbeitsvertrag endet.
- Freistellung: Für die Zeit bis zum Ende des Arbeitsvertrages muss eine Vereinbarung getroffen werden, ob der Angestellte in dieser Zeit arbeiten muss. In den meisten Fällen wird eine Freistellung vereinbart, sodass Angestellte nicht arbeiten müssen.
- Verschwiegenheit: Arbeitgeber wollen in der Regel verhindern, dass die Regelungen des Aufhebungsvertrages, insbesondere zur Abfindung, verbreitet werden. Deshalb enthalten viele Aufhebungsverträge Verschwiegenheitsregeln.
- Ausschluss: Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, wird grundsätzlich geregelt, dass der Aufhebungsvertrag alle Rechtsansprüche abschließend regelt.
- Sonstiges: Es sollten alle weiteren Fragen geklärt werden, beispielsweise wann der Dienstwagen oder der Dienstlaptop zurückgegeben werden muss, wie mit den Urlaubstagen umgegangen wird usw.
Hinweis: Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich abgeschlossen wird!
Tipps für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages
Einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, ist für Angestellte ein besonders bedeutsames Ereignis. Neben dem Ende des Arbeitsvertrages hat der Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Deshalb sollten Sie die folgenden Tipps berücksichtigen:
- Anwaltliche Unterstützung: Aufhebungsverträge enthalten viele wichtige Klauseln, bei denen anwaltliche Unterstützung sehr hilfreich ist. Die Parteien vereinbaren außerdem häufig einen gegenseitigen Verzicht, sodass alle weiteren Ansprüche ausgeschlossen werden. Dazu versuchen Arbeitgeber häufig die Abfindung so niedrig wie möglich zu halten und bieten von sich aus nur eine sehr geringe Abfindung an. Deshalb ist anwaltliche Unterstützung sehr wichtig.
- Bedenkzeit: Aufgrund der hohen Bedeutung von Aufhebungsverträgen sollten Sie um ein paar Tage Bedenkzeit bitten. Wenn Arbeitgeber darauf drängen, einen Aufhebungsvertrag so schnell wie möglich zu unterschreiben, ist dies ein Zeichen dafür, dass der Vertrag nachteilige Klauseln enthält.
