Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit
- Die Abfindung entspricht bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit in etwa 5 Monatsgehältern.
- Bei einem Gehalt von 3.500 € im Monat beträgt eine angemessene Abfindung mindestens 17.500 €.
- Arbeitgeber bieten eine angemessene Abfindung häufig erst an, nachdem Arbeitnehmer Klage gegen die Kündigung erheben. Lassen Sie deshalb Ihre Kündigung durch einen Rechtsanwalt prüfen.
Wie hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren?
Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Abfindung meist 5 Monatsgehälter. Wer ein Gehalt von 3.500 € hat, bekommt also nach 10 Jahren eine Abfindung in Höhe von 17.500 €. Als Faustformel gilt, dass für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit eine Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt gezahlt wird.
Abhängig von der Dauer und dem Gehalt sind folgende Abfindungszahlungen nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit üblich:
[Tabelle]
Wann besteht ein Anspruch auf Abfindung?
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, das Gericht eine Abfindung festlegt, ein Sozialplan eine Abfindung vorsieht oder der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen.
- Vereinbarung: Im Rahmen von Kündigungen schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig einen Vergleich. Der Vergleich verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Abfindung zu zahlen. Im Gegenzug akzeptiert der Arbeitnehmer die Kündigung. Kündigungsschutzprozesse sind aufwändig und für Arbeitgeber riskant. Arbeitgeber bieten häufig die Abfindung nicht von sich aus an. Stattdessen kündigen Arbeitgeber erst den Arbeitsvertrag. Wenn sich Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren, wird häufig eine Abfindungsvereinbarung getroffen.
- Gericht: Das Gericht kann eine Abfindung festlegen. Dafür müssen die Kündigung sozial ungerechtfertigt und eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. In einem solchen Fall löst das Gericht den Arbeitsvertrag auf und verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Abfindung zu zahlen.
- Sozialplan: Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Der Sozialplan kann die Möglichkeit vorsehen, dass Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden. Es ist auch in solchen Fällen möglich, gegen die Kündigung vorzugehen und eine höhere Abfindung zu verhandeln.
- Betriebsbedingte Kündigung: Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, wenn dieser nicht gegen die Kündigung vorgeht. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Abfindung, wenn der Arbeitgeber die Abfindung anbietet.
Arbeitnehmer haben also nicht grundsätzlich bei einer Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung.
Welche Voraussetzungen müssen für die Abfindungsvereinbarung vorliegen?
Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem gekündigten Arbeitnehmer ist der häufigste Weg, wie Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten. In den meisten Fällen kündigt der Arbeitgeber den Vertrag, ohne eine Abfindung anzubieten. Erst wenn der gekündigte Arbeitnehmer rechtlich gegen die Kündigung vorgeht (sog. Kündigungsschutzklage), sind Arbeitgeber bereit, eine Abfindung zu zahlen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit in solchen Fällen eine hohe Erfolgsaussicht besteht:
- Frist: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung erfolgen. Anschließend ist es nicht mehr möglich, gegen die Kündigung vorzugehen. Entsprechend dürfen noch nicht mehr als drei Wochen seit der Kündigung vergangen sein.
- 10 Mitarbeiter: Die Erfolgsaussichten sind besonders hoch, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Erforderlich ist dafür, dass mindestens 10 Mitarbeiter bei dem Arbeitgeber beschäftigt werden.
- Mindestens 6 Monate: Der Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Mitarbeiter, die innerhalb der ersten sechs Monate gekündigt wurden, haben also weniger hohe Erfolgsaussichten.
Wonach bestimmt sich die Höhe einer Abfindung?
Für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit beträgt die Abfindung ein halbes Monatsgehalt. Es handelt sich bei dieser Regelung um eine Faustformel, welche Höhe die Abfindung in etwa betragen wird. Die Höhe der Abfindung beträgt grundsätzlich nicht mehr als ein ganzes Jahresgehalt. Nur bei Arbeitnehmern, die über 50 Jahre alt sind und mindestens seit 15 Jahren im Betrieb sind, kann die Abfindung bis zu 18 Monatsgehältern entsprechen, § 10 KSchG.
Wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Abfindung schließen, beeinflussen die folgenden Faktoren die Höhe der Abfindung:
- Erfolgsaussichten: Besonders hohe Bedeutung für die Höhe der Abfindung haben die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage. Je höher die Erfolgsaussichten, desto höher die Abfindung.
- Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
- Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.
- Verhandlungsgeschick: Auch das Verhandlungsgeschick spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Mit einer überzeugenden Argumentation und Erfahrung im Arbeitsrecht lässt sich die Abfindung häufig stark steigern.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Die Abfindung muss wie Gehalt versteuert werden. Bezüglich der Abzüge für Steuern und die Sozialversicherung gelten bei der Abfindung die folgenden Besonderheiten:
- Steuervorteil: Die Abfindung wird steuerrechtlich bevorzugt. Hintergrund ist, dass die steuerliche Belastung mit höherem Einkommen stark zunimmt. Bei einem Einkommen von 40.000 € im Jahr liegt der Steuersatz bei ca. 20 %, bei einem Einkommen von 80.000 € im Jahr schon bei ca. 30 %. Die Abfindung wird auf einen Schlag gezahlt. Um die Nachteile durch den Anstieg des Steuersatzes auszugleichen, werden die Steuern auf die Abfindung so berechnet, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt ausgezahlt (sog. Fünftelregelung).
- Sozialversicherung: Für die Abfindung fallen keine Kosten für die Sozialversicherungen an. Es müssen also keine Beiträge für die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt werden.
Kündigung erhalten, was ist zu tun?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Tipps beachten.
- Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit keine Kündigungsschutzklage erhoben wird.
- Arbeitslos melden: Sie müssen sich innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.
