Arbeitsrecht
Anwalt für Überstunden

Anwalt für Überstunden: Worauf kommt es an?

Tobias Escherich, Rechtsanwalt
Aktualisiert am 
01.09.2026
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Sie haben Überstunden geleistet, doch Ihr Arbeitgeber weigert sich, Ihnen die Überstunden auszuzahlen. Unsere Anwälte im Arbeitsrecht helfen Ihnen, damit Sie die geleistete Arbeit auch bezahlt bekommen.

Unsere Leistungen bei Überstunden

Sie haben mehr gearbeitet als der Arbeitsvertrag vorsieht? Dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden. Im Bereich von Überstunden unterstützen wir sie wie folgt: 

  • Prüfung: Unsere Anwälte prüfen, ob Sie einen Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden haben. Voraussetzung für die Vergütung von Überstunden ist, dass die Überstunden konkret dargelegt werden können. Wir unterstützen Sie dabei, damit dem Erfolg vor Gericht nichts mehr im Weg steht.
  • Arbeitgeber: Wir fordern Ihren Arbeitgeber auf, die Überstunden zu vergüten. Sofern erforderlich, erstellen wir auch Mahnungen.
  • Klage: Wenn Ihr Arbeitgeber auch trotz der Zahlungsaufforderung nicht zahlt, legen wir Klage beim zuständigen Gericht ein.

Unser Vorgehen

Wir gehen in drei Schritten vor, damit Sie Ihre Überstunden bezahlt bekommen.

  1. Erstgespräch: Im ersten Schritt prüfen wir Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, welche Vorstellungen Sie bezüglich der Überstunden haben und worauf es für Sie ankommt.
  2. Prüfung: Wir prüfen Ihre Situation und schauen, welches Vorgehen am besten geeignet ist, um Ihren Anspruch geltend zu machen.
  3. Klage: Viele Arbeitgeber zahlen erst, wenn Angestellte die Überstunden mit einer Klage geltend machen.

Transparente Kosten

Es ist uns wichtig, transparent darzulegen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir rechnen für unsere Arbeit grundsätzlich die Kosten ab, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns außerdem um die Kommunikation und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung.

  • Kostenlose Erstberatung: Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.
  • Abrechnung: Wir rechnen nach geleisteter Arbeit ab.