Anwalt für Kündigung: Job behalten oder Abfindung sichern
Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, wie sie reagieren sollen? Unsere Anwälte im Arbeitsrecht helfen Ihnen, damit Sie Ihren Job behalten oder eine Abfindung erhalten. Viele Kündigungen von Arbeitgebern sind unzulässig. Angestellte haben allerdings nur drei Wochen Zeit, sich gegen die Kündigung zu verteidigen. Wir helfen Ihnen schnell und zielgerichtet!
Kündigung erhalten: Schnelle Hilfe erhalten
Als im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt liegt ein Schwerpunkt der Beratung auf der Beratung von Arbeitnehmern bei Kündigungen. Die meisten Angestellten werden von einer Kündigung überrascht. Sofort schießen einem viele Fragen durch den Kopf, beispielsweise:
- Ist die Kündigung überhaupt rechtmäßig?
- Wie muss ich reagieren, um mich gegen die Kündigung zu verteidigen?
- Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Pauschale Antworten auf diese Fragen sind schwierig. In einem kostenlosen Erstgespräch können wir uns Ihren individuellen Fall anschauen und alle Ihre Fragen beantworten. Buchen Sie jetzt Ihren Termin.
Angestellte haben nur drei Wochen Zeit, um sich gegen eine Kündigung zu verteidigen. Buchen Sie jetzt einen Termin mit einem Anwalt!
Unsere Leistungen bei einer Kündigung
Als Anwälte im Arbeitsrecht beraten wir Angestellte im Rahmen von Kündigungen. Das Arbeitsrecht bietet Angestellten einen weitreichenden Schutz vor Kündigungen. Gleichzeitig ignorieren viele Arbeitgeber das Arbeitsrecht und sprechen unwirksame Kündigungen aus. Wir stellen sicher, dass Angestellte so geschützt werden, wie es das Arbeitsrecht vorsieht. Die folgenden Aspekte stehen dabei für uns im Vordergrund:
- Prüfung der Kündigung: Wir prüfen Ihre Kündigung und schauen, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Sehr viele Arbeitgeber sprechen unwirksame Kündigungen aus.
- Abfindung oder Job behalten: Eine Verteidigung gegen eine Kündigung kann zwei Ziele verfolgen, eine Abfindung zu erhalten oder den Job zu behalten. Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung und entwickeln eine Strategie, um das Ziel zu erreichen.
- Starke Verhandlung: Wir verhandeln so, dass Ihre Ziele erreicht werden. Dabei berücksichtigen wir alle Aspekte, auf die es in Ihrem Fall ankommt. Beispielsweise auch Freistellungen, Bonusregelungen, das Arbeitszeugnis usw. Außerdem verhindern wir, dass der Aufhebungsvertrag Klauseln enthält, die sich nachteilig für Sie auswirken.
- Schnelle Beratung: Geschwindigkeit und Erreichbarkeit sind für uns zentral. Sie erhalten bei uns in der Regel noch am gleichen Tag einen kostenlosen Termin für die erste Beratung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
- Kündigungsschutzprozess: Sofern notwendig, übernehmen wir auch Ihre Verteidigung in einem Kündigungsschutzprozess. Viele Arbeitgeber sind erst in einem Kündigungsschutzprozess bereit, einzusehen, dass die Kündigung unwirksam war.
- Arbeitslosengeld: Wir achten darauf, dass es zu keinen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld kommt.
Unser Vorgehen
Wir gehen in drei Schritten vor, um für Sie gegen eine Kündigung vorzugehen.
- Erstgespräch: Im ersten Schritt prüfen wir Ihre Kündigung und besprechen mit Ihnen, welches Vorgehen in der konkreten Situation die höchsten Erfolgsaussichten hat. Außerdem besprechen wir mit Ihnen, was Ihre individuellen Ziele sind (z.B. eine möglichst hohe Abfindung, ein schnelles Vorgehen usw.).
- Strategie: Wir entwickeln eine Strategie, um Ihr Ziel (Job behalten oder Abfindung erhalten) zu erreichen.
- Umsetzung: Wir setzen alle erforderlichen Schritte um, damit wir Ihr Ziel zeitnah erreichen. Dazu gehört es häufig, eine Kündigungsschutzklage einzulegen. Es kommt nur selten vor, dass Arbeitgeber ohne Kündigungsschutzklage die Rechte von Angestellten wahren.
Prüfung der Kündigung
Arbeitgeber dürfen Angestellte nur kündigen, wenn einer der Kündigungsgründe vorliegt. Nur in den folgenden drei Fällen kommt eine Kündigung in Betracht:
- Person: Eine personenbedingte Kündigung ist zulässig, wenn Angestellte die Arbeit nicht mehr erbringen können (z.B. ein Pilot verliert seine Pilotenlizenz).
- Verhalten: Bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung ist eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig (z.B. ein Lagerarbeiter klaut Waren aus dem Lager).
- Betrieb: Wenn ein Betrieb geschlossen wird oder Abteilungen geschlossen werden, kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht.
Die Anforderungen an die Kündigungsgründe sind hoch. Viele Arbeitgeber behaupten, dass ein Kündigungsgrund vorliegt, obwohl die Voraussetzungen in Wahrheit nicht vorliegen. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, können wir in einem gemeinsamen Gespräch besprechen.
Höhe der Abfindung
Wenn Angestellte eine Abfindung erhalten möchten, stellt sich häufig die Frage, wie hoch die Abfindung sein wird. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die bestimmt, welche Höhe die Abfindung haben muss. Arbeitgeber zahlen die Abfindung, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt und die Abfindung der einzige Weg ist, den Arbeitsvertrag zu beenden. In den meisten Fällen beträgt die Abfindung circa ein halbes bis ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Beispiele für Abfindungen:
- 21.000 €: Bei einem Gehalt von 4.500 € im Monat und einer Betriebszugehörigkeit von ca. 8 Jahre betrug die Abfindung 21.000 €.
- 10.000 €: Bei einem Gehalt von 4.400 € im Monat und einer Betriebszugehörigkeit von 1,5 Jahren betrug die Abfindung 10.000 €.
- 40.000 €: Das Gehalt des Angestellten lag bei 3.500 € im Monat und die Betriebszugehörigkeit bei 14 Jahren.
Transparente Kosten bei einer Kündigung
Es ist uns wichtig, transparent darzulegen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir rechnen für unsere Arbeit die Kosten ab, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns außerdem um die Kommunikation und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung.
- Kostenlose Erstberatung: Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.
- Abrechnung: Wir rechnen nach geleisteter Arbeit ab. In den meisten Fällen liegt die Abfindung deutlich über den Kosten.
