Anwalt für Aufhebungsverträge: Jetzt Abfindung sichern
Sie haben einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung erhalten? Unsere Anwälte im Arbeitsrecht helfen Ihnen, die maximale Abfindung zu erhalten. Von sich aus bieten Arbeitgeber häufig keine oder eine viel zu niedrige Abfindung an. Mit der richtigen Strategie kann in einem Großteil der Fälle eine (deutlich höhere) Abfindung erreicht werden.
Aufhebungsvertrag: Darauf kommt es an
Als im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt liegt ein Schwerpunkt der Beratung auf der Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Wenn Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegen, stellen sich Angestellte viele schwierige Fragen:
- Sollte ich das Angebot annehmen?
- Ist die angebotene Abfindung angemessen?
- Was passiert, wenn ich das Angebot ablehne?
Pauschale Antworten auf diese Fragen sind schwierig. In einem kostenlosen Erstgespräch können wir uns Ihren individuellen Fall anschauen und alle Ihre Fragen beantworten. Buchen Sie jetzt Ihren Termin.
Unsere Leistungen bei Aufhebungsverträgen
Als Anwälte im Arbeitsrecht beraten wir Angestellte im Rahmen von Kündigungsschutzklagen. Das Arbeitsrecht bietet Angestellten einen weitreichenden Schutz vor Kündigungen. Ein Aufhebungsvertrag stellt in einer solchen Situation für den Arbeitgeber die einzige Möglichkeit dar, den Arbeitsvertrag zu beenden. Im Rahmen von Aufhebungsverträgen stehen die folgenden Leistungen im Vordergrund:
- Prüfung des Aufhebungsvertrags: Sofern bereits ein Aufhebungsvertrag vorliegt, prüfen wir den vorliegenden Vortrag und schauen, welche Schwachpunkte der Vertrag aufweist.
- Kündigung prüfen: Zentral für die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags ist, ob der Arbeitgeber den Angestellten kündigen kann. Entsprechend prüfen wir, ob eine Kündigung möglich wäre oder nicht. In den meisten Fällen ist eine Kündigung nicht möglich. Entsprechend sind die Aussichten für eine hohe Abfindung deutlich besser.
- Schnelle Beratung: Geschwindigkeit und Erreichbarkeit sind für uns zentral. Sie erhalten bei uns in der Regel noch am gleichen Tag einen kostenlosen Termin für die erste Beratung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
- Kündigungsschutzprozess: Sofern der Arbeitgeber trotzdem die Kündigung ausspricht, vertreten wir Sie im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.
- Ganzheitliches Vorgehen: Im Rahmen des Aufhebungsvertrags berücksichtigen wir alle Aspekte, die für Ihren Fall relevant sind. Beispielsweise auch ausstehende Bonuszahlungen, ein Arbeitszeugnis usw.
- Arbeitslosengeld: Wir achten darauf, dass es zu keinen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld kommt.
Unser Vorgehen
Wir gehen in drei Schritten vor, um für Sie den bestmöglichen Aufhebungsvertrag zu verhandeln.
- Erstgespräch: Im ersten Schritt prüfen wir Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, welches Vorgehen in der konkreten Situation die höchsten Erfolgsaussichten hat. Außerdem besprechen wir mit Ihnen, was Ihre individuellen Ziele sind (z.B. eine möglichst hohe Abfindung, ein schnelles Vorgehen usw.).
- Strategie: Wir entwickeln eine Strategie, um Ihr Ziel zu erreichen.
- Umsetzung: Wir setzen alle erforderlichen Schritte um, damit wir Ihr Ziel zeitnah erreichen. Dies erfasst insbesondere die Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Teilweise kommt es im Rahmen der Verhandlung auch dazu, dass Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. In einem solchen Fall übernehmen wir auch die Verteidigung gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage.
Höhe der Abfindung
Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die bestimmt, welche Höhe die Abfindung haben muss. Arbeitgeber zahlen die Abfindung, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt und die Abfindung der einzige Weg ist, den Arbeitsvertrag zu beenden. In den meisten Fällen beträgt die Abfindung circa ein halbes bis ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Außerdem wird die Höhe der Abfindung durch die Größe des Unternehmens, möglichen Zeitdruck und insbesondere die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage beeinflusst.
Beispiele für Abfindungen:
- 21.000 €: Bei einem Gehalt von 4.500 € im Monat und einer Betriebszugehörigkeit von ca. 8 Jahre betrug die Abfindung 21.000 €.
- 10.000 €: Bei einem Gehalt von 4.400 € im Monat und einer Betriebszugehörigkeit von 1,5 Jahren betrug die Abfindung 10.000 €.
- 40.000 €: Das Gehalt des Angestellten lag bei 3.500 € im Monat und die Betriebszugehörigkeit bei 14 Jahren.
Wichtige Fristen beachten
Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, ist eine schnelle Verteidigung wichtig. Sie haben nur drei Wochen Zeit, sich gegen die Kündigung zu verteidigen. Danach besteht keine Möglichkeit mehr, eine Abfindung zu erhalten.
Transparente Kosten bei einem Aufhebungsvertrag
Es ist uns wichtig, transparent darzulegen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir rechnen für unsere Arbeit die Kosten ab, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns außerdem um die Kommunikation und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung.
- Kostenlose Erstberatung: Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.
- Abrechnung: Wir rechnen nach geleisteter Arbeit ab. In den meisten Fällen liegt die Abfindung deutlich über den Kosten.
