Anwalt für Kündigungsschutzklage: So helfen wir Ihnen
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten sich mit einer Kündigungsschutzklage verteidigen? Unsere Anwälte im Arbeitsrecht helfen Ihnen dabei, sich gegen Ihre Kündigung zu verteidigen. Viele Arbeitgeber kündigen Angestellte unzulässigerweise. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich gegen die Kündigung verteidigen. Wir helfen Ihnen schnell und zielgerichtet!
Kündigung erhalten: Schnelle Hilfe erhalten
Als im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt liegt ein Schwerpunkt der Beratung auf der Beratung von Arbeitnehmern bei Kündigungen. Die meisten Angestellten werden von einer Kündigung überrascht. Beachten Sie die folgenden Tipps, um sich gegen die Kündigung zu verteidigen:
- Schnell zum Anwalt: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung eingelegt werden. Nach Ablauf der drei Wochen ist die Kündigung wirksam.
- Ruhe bewahren: Behalten Sie die Ruhe, Arbeitgeber provozieren Angestellte teilweise, damit diese die Fassung verlieren, sodass eine weitere Kündigung möglich ist, die dann auch wirksam ist.
- Nichts unterschreiben: Unterschreiben Sie nichts, was der Arbeitgeben Ihnen vorlegt, ohne es von einem Anwalt prüfen zu lassen. Es besteht das hohe Risiko, dass die Vereinbarung erhebliche Nachteile enthält.
Angestellte haben nur drei Wochen Zeit, um sich gegen eine Kündigung zu verteidigen. Buchen Sie jetzt einen Termin mit einem Anwalt!
Unsere Leistungen bei einer Kündigung
Als Anwälte im Arbeitsrecht beraten wir Angestellte im Rahmen von Kündigungsschutzklagen. Das Arbeitsrecht bietet Angestellten einen weitreichenden Schutz vor Kündigungen. Gleichzeitig ignorieren viele Arbeitgeber das Arbeitsrecht und sprechen unwirksame Kündigungen aus. Wir stellen sicher, den Schutz erhalten, den das Kündigungsschutzrecht vorsieht. Im Rahmen von Kündigungsschutzklagen stehen die folgenden Leistungen im Vordergrund:
- Prüfung der Kündigung: Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist oder nicht. Sehr viele Arbeitgeber sprechen unwirksame Kündigungen aus.
- Abfindung oder Job behalten: Eine Kündigungsschutzklage kann zwei Ziele verfolgen, eine Abfindung zu erhalten oder den Job zu behalten. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidung und entwickeln eine Strategie, um das Ziel zu erreichen.
- Schnelle Beratung: Geschwindigkeit und Erreichbarkeit sind für uns zentral. Sie erhalten bei uns in der Regel noch am gleichen Tag einen kostenlosen Termin für die erste Beratung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
- Kündigungsschutzprozess: Wir übernehmen Ihre Verteidigung in einem Kündigungsschutzprozess. Viele Arbeitgeber sind erst in einem Kündigungsschutzprozess bereit, einzusehen, dass die Kündigung unwirksam war.
- Ganzheitliches Vorgehen: Im Rahmen der Kündigungsschutzklage berücksichtigen wir alle Aspekte, die für Ihren Fall relevant sind. Beispielsweise auch ausstehende Bonuszahlungen, ein Arbeitszeugnis usw.
- Arbeitslosengeld: Wir achten darauf, dass es zu keinen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld kommt.
Unser Vorgehen
Wir gehen in drei Schritten vor, um Sie gegen die Kündigung zu verteidigen.
- Erstgespräch: Im ersten Schritt prüfen wir Ihre Kündigung und besprechen mit Ihnen, welches Vorgehen in der konkreten Situation die höchsten Erfolgsaussichten hat. Außerdem besprechen wir mit Ihnen, was Ihre individuellen Ziele sind (z.B. eine möglichst hohe Abfindung, ein schnelles Vorgehen usw.).
- Strategie: Wir entwickeln eine Verteidigungsstrategie, damit die Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall die maximalen Erfolgsaussichten hat.
- Gerichtstermin: Wir vertreten Sie vor Gericht und verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber, um Ihr Ziele zu erreichen. Erfahrungsgemäß kann vor Gericht sehr häufig ein Vergleich erzielt werden, der die Ziele der Angestellten erreicht.
Prüfung der Kündigung
Arbeitgeber dürfen Angestellte nur kündigen, wenn einer der Kündigungsgründe vorliegt. Nur in den folgenden drei Fällen kommt eine Kündigung in Betracht:
- Person: Eine personenbedingte Kündigung ist zulässig, wenn Angestellte die Arbeit nicht mehr erbringen können (z.B. ein Pilot verliert seine Pilotenlizenz).
- Verhalten: Bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung ist eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig (z.B. ein Lagerarbeiter klaut Waren aus dem Lager).
- Betrieb: Wenn ein Betrieb geschlossen wird oder Abteilungen geschlossen werden, kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht.
Die Anforderungen an die Kündigungsgründe sind hoch. Viele Arbeitgeber behaupten, dass ein Kündigungsgrund vorliegt, obwohl die Voraussetzungen in Wahrheit nicht vorliegen. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, können wir in einem gemeinsamen Gespräch besprechen.
Höhe der Abfindung
Wenn Angestellte eine Abfindung erhalten möchten, stellt sich häufig die Frage, wie hoch die Abfindung sein wird. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die bestimmt, welche Höhe die Abfindung haben muss. Arbeitgeber zahlen die Abfindung, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt und die Abfindung der einzige Weg ist, den Arbeitsvertrag zu beenden. In den meisten Fällen beträgt die Abfindung circa ein halbes bis ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. In den meisten Fällen muss eine Kündigungsschutzklage eingelegt werden, damit Arbeitgeber bereit sind, eine Abfindung zu bezahlen.
Beispiele für Abfindungen:
- 21.000 €: Bei einem Gehalt von 4.500 € im Monat und einer Betriebszugehörigkeit von ca. 8 Jahre betrug die Abfindung 21.000 €.
- 10.000 €: Bei einem Gehalt von 4.400 € im Monat und einer Betriebszugehörigkeit von 1,5 Jahren betrug die Abfindung 10.000 €.
- 40.000 €: Das Gehalt des Angestellten lag bei 3.500 € im Monat und die Betriebszugehörigkeit bei 14 Jahren.
Transparente Kosten bei einer Kündigungsschutzklage
Es ist uns wichtig, transparent darzulegen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir rechnen für unsere Arbeit die Kosten ab, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns außerdem um die Kommunikation und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung.
- Kostenlose Erstberatung: Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.
- Abrechnung: Wir rechnen nach geleisteter Arbeit ab. In den meisten Fällen liegt die Abfindung deutlich über den Kosten.
