Arbeitsrecht für leitende Angestellte
Wir sind Anwälte im Arbeitsrecht und beraten insbesondere leitende Angestellte bei allen rechtlichen Themen. Buchen Sie jetzt einen Termin mit einem Anwalt!
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Wir beraten leitende Angestellte bei allen rechtlichen Themen, die auftreten können. Neben der Betreuung in Trennungssituationen beraten wir auch bei der Verhandlung von Arbeitsverträgen, Beteiligungsprogrammen usw.
- Kündigung: Der Kündigungsschutz von leitenden Angestellten weist einige Besonderheiten gegenüber dem Kündigungsschutz von “normalen” Angestellten auf. Viele Arbeitgeber ignorieren den Kündigungsschutz und sprechen unwirksame Kündigungen aus. Wir helfen leitenden Angestellten dabei, ihren Job zu behalten oder eine Abfindung zu erhalten.
- Aufhebungsvertrag: Die meisten Arbeitsverträge mit leitenden Angestellten enden mit einem Aufhebungsvertrag. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise dabei, einen angemessenen, gerechten Aufhebungsvertrag abzuschließen.
- Abfindung: Arbeitgeber bieten leitenden Angestellten nur selten eine angemessene Abfindung an. Wir helfen Arbeitnehmern, die Abfindung zu erhalten, die ihnen auch wirklich zusteht.
- Beteiligung & Bonus: Wir unterstützen Sie sowohl bei der Vereinbarung von Bonus- oder Beteiligungsprogrammen als auch bei allen rechtlichen Fragen, die im Rahmen der Abwicklung auftreten.
Unser Vorgehen
Unsere Beratung besteht aus drei Schritten
- Erstgespräch: Im ersten Schritt schildern Sie uns Ihre Situation. Anschließend besprechen wir mit Ihnen, welche Vorstellungen Sie bezüglich des weiteren Vorgehens haben.
- Prüfung: Wir prüfen die Rechtslage und schauen, welches Vorgehen am besten geeignet ist, um Ihren Anspruch geltend zu machen.
- Umsetzung: Anschließend setzen wir die besprochene Strategie um, damit Sie schnellstmöglich zu Ihrem Recht kommen.
Transparente Kosten
Es ist uns wichtig, transparent darzulegen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir rechnen für unsere Arbeit grundsätzlich die Kosten ab, die gesetzlich vorgeschrieben sind. In aufwändigen Fällen kommt auch eine Abrechnung nach Stunden in Betracht. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns außerdem um die Kommunikation und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung.
- Kostenlose Erstberatung: Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.
- Abrechnung: Wir rechnen nach geleisteter Arbeit ab.
