Anwalt für Lohnzahlung: Worauf kommt es an?
Sie haben gearbeitet, doch Ihr Arbeitgeber weigert sich, Ihnen das Gehalt auszuzahlen. Unsere Anwälte im Arbeitsrecht helfen Ihnen, damit Sie die geleistete Arbeit auch bezahlt bekommen.
Unsere Leistungen bei Lohnzahlung
Wenn Sie gearbeitet haben, der Arbeitgeber sich allerdings weigert, Ihnen das Gehalt auszuzahlen, unterstützen wir Sie dabei, dass Sie Ihr Gehalt bekommen. Im Bereich von Lohnzahlung unterstützen wir sie folgendermaßen:
- Prüfung: Unsere Anwälte prüfen, ob Sie einen Anspruch auf das Gehalt haben. In seltenen Fällen kommt es vor, dass Arbeitgeber die Bezahlung berechtigterweise verweigern (z.B. wenn Angestellte überhaupt nicht gearbeitet haben und trotzdem die Bezahlung verlangen).
- Arbeitgeber: Wir fordern Ihren Arbeitgeber auf, das Gehalt auszuzahlen. Sofern erforderlich, mahnen wir Ihren Arbeitgeber auch.
- Klage: Wenn Ihr Arbeitgeber trotz der Zahlungsaufforderung nicht zahlt, legen wir Klage beim zuständigen Gericht ein, damit Sie Ihr Gehalt erhalten.
Unser Vorgehen
Wir gehen in drei Schritten vor, damit Sie Ihren Lohn erhalten.
- Erstgespräch: Im ersten Schritt prüfen wir Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, welche Vorstellungen Sie haben und worauf es für Sie ankommt (z.B. ein möglichst schnelles Vorgehen oder die Verbindung mit der Verhandlung einer Abfindung).
- Prüfung: Wir prüfen Ihre Situation und schauen, welches Vorgehen am besten geeignet ist, um Ihren Anspruch geltend zu machen.
- Klage: Viele Arbeitgeber zahlen erst, wenn Angestellte das ausstehende Gehalt mit einer Klage geltend machen.
Transparente Kosten
Es ist uns wichtig, transparent darzulegen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir rechnen für unsere Arbeit grundsätzlich die Kosten ab, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns außerdem um die Kommunikation und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung.
- Kostenlose Erstberatung: Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.
- Abrechnung: Wir rechnen nach geleisteter Arbeit ab.
