Anwalt für die Sperrzeit: Sperre beim Arbeitsamt vermeiden
Sie haben Ihren Job verloren oder selbst gekündigt und möchten eine Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden? Unsere Anwälte helfen Ihnen, eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Strategien zur Vermeidung einer Sperre
Der effektivste Weg, um bei einer Kündigung eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, ist der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Während der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ohne Beteiligung des Gerichts in vielen Fällen zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld führt, ist dies bei einem gerichtlichen Vergleich nicht der Fall. Neben dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs gibt es weitere Wege, um eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu vermeiden:
- Wichtiger Grund: Liegt ein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag vor, ist dies ebenfalls ein einfacher Weg, sicherzustellen, dass keine Sperre beim Arbeitslosengeld erfolgt.
- Voraussetzungen der Arbeitsagentur: Für Aufhebungsverträge, die ohne Beteiligung eines Gerichts geschlossen werden, gelten strenge Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen, damit eine Sperre beim Arbeitslosengeld vermieden wird. Erforderlich ist dafür unter anderem, dass eine Kündigung im Raum stand und die Abfindung 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr nicht übersteigt.
Unser Vorgehen
Wir gehen in drei Schritten vor, um Sie vor einer Sperre beim Arbeitslosengeld zu schützen.
- Erstgespräch: Im ersten Schritt prüfen wir Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, welche Vorstellungen Sie haben und worauf es für Sie ankommt (z.B. ein möglichst schnelles Vorgehen oder eine besonders hohe Abfindung).
- Prüfung: Wir prüfen Ihre Situation und schauen, welches Vorgehen am besten geeignet ist, um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten und eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
- Klage: In den meisten Fällen besteht das beste Vorgehen darin, eine Kündigungsschutzklage einzulegen. Das ist der sicherste Weg, eine hohe Abfindung zu erhalten und eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu vermeiden
Transparente Kosten
Es ist uns wichtig, transparent darzulegen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir rechnen für unsere Arbeit grundsätzlich die Kosten ab, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns außerdem um die Kommunikation und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung.
- Kostenlose Erstberatung: Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.
- Abrechnung: Wir rechnen nach geleisteter Arbeit ab.
