Geringe Chancen auf eine Abfindung
Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag kann nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen angefochten werden (z. B. wegen Täuschung).
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Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag kann nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen angefochten werden (z. B. wegen Täuschung).