Geringe Chancen auf eine Abfindung
Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag kann nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen angefochten werden (z. B. wegen Täuschung).
Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag kann nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen angefochten werden (z. B. wegen Täuschung).