Arbeitsrecht
Krankgeschrieben und gekündigt

Krankgeschrieben und gekündigt: Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Rechtsanwalt
Aktualisiert am 
19.08.2026
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  • Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Auch während einer Krankschreibung können Angestellte gekündigt werden.
  • Die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung sind sehr hoch. Die meisten krankheitsbedingten Kündigungen sind unwirksam.
  • Angestellte, die sich gegen eine Kündigung verteidigen, erhalten in circa 90 % der Fälle eine Abfindung. Angestellte müssen sich innerhalb von drei Wochen gegen eine Kündigung verteidigen, um eine Abfindung zu erhalten.

Ist eine Kündigung zulässig, während man krankgeschrieben ist?

Auch während einer Krankheit kann eine Kündigung erfolgen. Selbst eine Krankschreibung verhindert nicht, dass der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen darf. Der Mythos, dass eine Krankschreibung vor einer Kündigung schützt, stimmt nicht. Es ist für den Arbeitgeber allerdings schwieriger, während einer Krankheit zu kündigen. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn die Kündigung dem Angestellten zugeht. In den meisten Fällen wird Angestellten die Kündigung persönlich in einem Gespräch erklärt. Wenn ein Angestellter allerdings krank ist, muss die Kündigung per Post erfolgen. Der Arbeitgeber muss dafür nachweisen, dass der Angestellte die Kündigung erhalten hat. Dieser Nachweis gelingt vorrangig, wenn die Kündigung mit einem Einschreiben verschickt wird. 

Angestellte versuchen teilweise, den Empfang der Kündigung zu verweigern (z.B. den Briefkasten zu blockieren). Insoweit müssen Sie allerdings bedenken, dass in solchen Fällen die Kündigung trotzdem als zugegangen gilt. Anstatt den Empfang einer Kündigung zu verweigern, ist es sinnvoller, sich gegen die Kündigung zu verteidigen. Durch die Verteidigung besteht die Möglichkeit, den Job zu behalten oder eine Abfindung zu erhalten.

Tipp: Auch während einer Krankheit sollte der Briefkasten geleert werden.

Eine Kündigung während einer Krankheit setzt voraus, dass einer der folgenden Kündigungsgründe vorliegt:

  • Person: Wenn Angestellte nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, ist eine personenbedingte Kündigung möglich. Wer beispielsweise krank ist und daher nicht arbeitet, kann krankheitsbedingt gekündigt werden.
  • Betrieb: Bei einer betriebsbedingten Kündigung benötigt der Arbeitgeber die Arbeitskraft nicht mehr, beispielsweise weil eine Fabrik geschlossen wird. 
  • Verhalten: Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn Angestellte eine schwerwiegende Pflichtverletzung begehen (z.B. den Chef beleidigen).

Wie sollten Sie bei einer Kündigung während einer Krankheit vorgehen?

Wenn Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden. Vereinbaren Sie jetzt kostenlos einen Termin mit einem Rechtsanwalt.‍ Außerdem sollten Sie auch die folgenden Tipps berücksichtigen:

  • ‍Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.‍
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.
  • Ruhe bewahren: Arbeitgeber versuchen teilweise, die aufgereizte Stimmung zu nutzen, um Sie weiter zu provozieren. Wenn ein Angestellter beispielsweise seinen Chef im Rahmen eines Kündigungsgesprächs beleidigt, kann der Arbeitgeber aufgrund der Beleidigung die fristlose Kündigung aussprechen. Selbst wenn die erste Kündigung unwirksam war, so ist jedenfalls die Kündigung aufgrund der Beleidigung wirksam. In einem solchen Fall besteht auch keine Chance mehr, eine Abfindung zu erhalten.

Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Eine Kündigung aufgrund einer Krankheit ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Erforderlich ist insbesondere, dass die Krankheit des Angestellten dazu führt, dass betriebliche Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt werden. Eine Beeinträchtigung betrieblicher Interessen des Arbeitgebers liegt beispielsweise vor, wenn der Angestellte regelmäßig krank ist und dadurch keine zuverlässige Schichtplanung möglich ist, wodurch hohe Kosten für Vertretungen entstehen.

Insgesamt müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist:

  • Negative Prognose: Im Zeitpunkt der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, welche die Prognose rechtfertigen, dass die Erkrankung länger andauern wird bzw. auch in der Zukunft noch Erkrankungen drohen. Dabei wird immer in die Zukunft geschaut, es geht im Rahmen der negativen Prognose nicht um die Ursache der aktuellen Krankheit, sondern darum, ob davon auszugehen ist, dass der Mitarbeiter auch in der Zukunft krankheitsbedingt ausfallen wird oder nicht. Bei der negativen Prognose wird zwischen häufigen Kurzzeiterkrankungen und langfristigen Erkrankungen unterschieden:
    • Häufige Kurzerkrankung: Eine negative Prognose liegt insbesondere vor, wenn davon auszugehen ist, dass auch in der Zukunft häufige Erkrankungen drohen.
    • Langfristige Erkrankungen: Eine langfristige Erkrankung rechtfertigt eine negative Prognose, wenn auch nach einer langen Zeit (ca. 1,5 Jahre) nicht absehbar ist, dass der Mitarbeiter wieder eingesetzt werden kann.
  • Betriebliche Interessen: Durch die Erkrankung müssen betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Diese resultieren bei einer Krankheit aus den hohen Lohnkosten für den Arbeitgeber sowie der schwierigen Personalplanung, die kranke Arbeitnehmer verursachen. Eine Beeinträchtigung betrieblicher Interessen liegt erst vor, wenn Mitarbeiter mehr als 30 Tage im Jahr krank sind. Bis zu 30 Krankheitstage im Jahr gelten als „normal“, sodass in einem solchen Fall keine Beeinträchtigung betrieblicher Interessen vorliegt.
  • Keine Weiterbeschäftigung: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer nicht auf einen freien Arbeitsplatz versetzt werden kann, auf dem er ohne Störungen weiterarbeiten könnte. Hat der Arbeitgeber kein Programm zur Wiedereingliederung von Mitarbeitern, ist die Kündigung häufig unwirksam.
  • Interessenabwägung: Im letzten Schritt muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Interessen des Arbeitnehmers vorgenommen werden. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn im Rahmen der Interessenabwägung die Interessen des Arbeitgebers überwiegen. Im Rahmen der Interessenabwägung wird insbesondere berücksichtigt, ob die Krankheit eine betriebliche Ursache hat oder nicht. Hat die Krankheit einen betrieblichen Hintergrund, z.B. ein Krankenpfleger hat Rückenprobleme, weil er viele Patienten hochheben musste, spricht dies dafür, dass die Interessen des Arbeitnehmers überwiegen und eine Kündigung unzulässig ist. Neben der Ursache der Krankheit werden auch die Betriebszugehörigkeit, das Alter, bestehende Unterhaltspflichten und die Intensität der Beeinträchtigung betrieblicher Interessen berücksichtigt.

Die genannten Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung gelten in zwei Ausnahmefällen nicht:

  • 6 Monate: Arbeitgeber dürfen Angestellte in den ersten 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit ohne Grund kündigen. Hintergrund ist, dass das Kündigungsschutzgesetz, welches Kündigungen von Arbeitgebern erschwert, erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten anwendbar ist.
  • 10 Mitarbeiter: Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für Angestellte, wenn der Arbeitgeber mehr als 10 Angestellte hat. Wenn ein Arbeitgeber weniger als 10 Angestellte hat, kann der Arbeitgeber ohne Grund kündigen.

Erhält man nach einer Kündigung weiter Krankengeld?

Auch nach einer Kündigung erhalten Mitarbeiter weiter Krankengeld. Wenn Mitarbeiter krank werden, erhalten sie weiterhin Geld. In den ersten sechs Wochen einer Krankheit erhalten Mitarbeiter weiterhin das Gehalt vom Arbeitgeber (sog. Lohnfortzahlung). Ab der sechsten Woche der Krankheit erhalten Mitarbeiter Krankengeld von der Krankenkasse. Die Auswirkungen einer Kündigung sind beim Krankengeld und der Lohnfortzahlung unterschiedlich.

  • Lohnfortzahlung: Sobald die Kündigung wirksam wird, endet auch die Lohnfortzahlung. Wenn beispielsweise ein Angestellter fristlos gekündigt wird, endet der Arbeitsvertrag sofort. Entsprechend muss der Arbeitgeber auch nicht weiter den Lohn des Angestellten bezahlen. Angestellte haben trotz der Kündigung nur dann einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn die Kündigung aufgrund der Krankheit erfolgt. Ein solcher Zusammenhang wird vermutet, wenn die Kündigung kurz nach der Krankschreibung erfolgt.
  • Krankengeld: Wenn Angestellte aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen krank sind, erhalten Angestellte ab der sechsten Woche Krankengeld von der Krankenkasse. Eine Kündigung während des Bezugs von Krankengeld ändert nichts an dem Anspruch auf Krankengeld. Es droht allerdings eine Sperre beim Krankengeld, wenn Angestellte durch ein eigenes Fehlverhalten die Kündigung verursacht haben. In einem solchen Fall kann das Krankengeld für bis zu 12 Wochen gesperrt werden.

Wie erhalten Angestellte bei einer Kündigung während einer Krankschreibung eine Abfindung?

Wenn Angestellte im Rahmen einer Kündigung eine Abfindung erhalten möchten, ist es wichtig, sich gegen die Kündigung zu verteidigen. Arbeitgeber bieten eine Abfindung nur selten von sich aus an. Obwohl die Voraussetzungen für eine Kündigung nicht vorliegen, sprechen viele Arbeitgeber die Kündigung aus. Die Arbeitgeber hoffen darauf, dass sie auf diesem Weg keine Abfindung bezahlen müssen. Wer also im Rahmen einer Kündigung seinen Arbeitsplatz behalten oder eine Abfindung erhalten möchte, muss sich gegen die Kündigung verteidigen. Die Aussichten auf eine Abfindung sind sehr gut. Circa 90 % der Angestellten, die sich gegen eine Kündigung verteidigen, erhalten eine Abfindung. Vereinbaren Sie jetzt kostenlos einen Termin mit einem Rechtsanwalt, um zu besprechen, welche Abfindung bei Ihnen in Betracht kommt.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Kündigung trotz einer Krankschreibung möglich?
Eine Kündigung ist trotz einer Krankschreibung möglich. Eine Krankschreibung schützt also nicht vor einer Kündigung.
Schützt eine Krankschreibung vor einer Kündigung?
Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung.
Ist eine Kündigung aufgrund einer Krankheit möglich?
Eine Kündigung aufgrund einer Krankheit ist möglich. Es müssen allerdings einige Voraussetzungen vorliegen, damit eine Kündigung wegen einer Krankheit zulässig ist.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigung wegen einer Krankheit?
Bei einer Kündigung wegen einer Krankheit beträgt die Abfindung circa ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Ist eine Kündigung am Telefon möglich?
Eine Kündigung von Angestellten am Telefon ist nicht möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.